Elternpflegschaft
Elternpflegschaft
Die Elternpflegschaft ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler/innen einer Schule. Sie wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit. Somit stellt sie ein demokratisches Gremium dar, das gemeinsame Verantwortung für die Gestaltung des Schullebens der Kinder übernimmt. Die Elternvertreter arbeiten ehrenamtlich und unentgeltlich.
Vorsitzender
Stellvertretender Vorsitzender